Donnerstag, 25. Februar 2010



MIGRATION, weil ich nur schwarze Haare habe darf ich nicht hier sein? Ich will in ruhe gelassen werden. Ich will einfach nur ein ruhiges Leben führen. Habe ich zu viel verlangt?
Ist das zu viel?





HAZ 24.02.2010 Abschiebe-Wirrwarr setzt Flüchtling schwer zu
Afghane nach Selbstmordversuch im Krankenhaus / Anwalt erhebt Vorwürfe
gegen Stadt



Hildesheim (doe). Ein 27-jähriger Afghane, der als Flüchtling zuletzt in einem Wohnheim in Hildesheim untergebracht war, ist in nur fünf Tagen dreimal aus der Abschiebehaft in Langenhagen entlassen und gleich vor der Gefängnispforte wieder verhaftet worden. Zuvor war er bereits auf Geheiß des Amtsgerichts in Hildesheim verhaftet und vom Landgericht wieder freigelassen worden. Sämtliche Haftbefehle waren rechtswidrig, hat das Amtsgericht Hannover inzwischen entschieden. Zurzeit befindet sich A. H., der zuletzt am 16. Februar nach Schweden abgeschoben werden sollte, in einem Krankenhaus in Hamburg. Er hatte zuvor einen Suizidversuch begangen, berichtet sein Anwalt Peter Fahlbusch. Fahlbusch erhebt schwere Vorwürfe gegen die Amtsgerichte und die Stadt Hildesheim. Die Gerichte hatten auf Antrag der Stadt immer neue Haftbefehle gegen den Afghanen verhängt, der 1999 als 16-jähriger Bürgerkriegsflüchtling nach Deutschland gekommen war. „Die Haftbefehle waren offensichtlich rechtswidrig“, bemängelt der Anwalt. Das hat nun auch eine Richterin am Amtsgericht Hannover erkannt: Es bestehe kein Haftgrund gegen A. H., entschied sie zuletzt. Das Bundesamt für Flüchtlinge hatte versäumt, A. H. den ablehnenden Asylbescheid zuzustellen. Der 27-Jährige spreche zudem perfekt Deutsch, sagt sein Anwalt, er ist mit einer jungen Afghanin verheiratet, die ein festes Aufenthaltsrecht hat, und für seinen Unterhalt sei gesorgt. Die Stadt Hildesheim berief sich in ihren Haftanträgen jeweils auf formale Gründe: A. H. habe 2005 in Schweden einen Asylantrag gestellt. Sein späterer Antrag in Deutschland sei daher nicht zulässig gewesen. H. müsse nach Schweden ausreisen. Dorthin war er 2005 geflüchtet, nachdem Deutschland den Abschiebestopp in seine Heimat aufgehoben hatte. Im vergangenen November kam er zurück, beantragte Asyl und heiratete im Dezember seine Verlobte aus Hamburg. Als er im Januar in Hildesheim ein dauerhaftes Bleiberecht beantragen wollte, wurde er das erste Mal verhaftet. Sein Anwalt bemängelt den Umgang der deutschen Behörden mit A. H.: „Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat“, sagt er. Die Stadt Hildesheim erwägt nun, das Asylverfahren aus Schweden an sich zu ziehen, erklärt Sprecher Horst Richter. Es wäre ein Lichtblick für H. Denn da er nun in Deutschland verheiratet ist, könnte ihm das die Abschiebung ersparen.



24.02.2010 / Hildesheimer Allgemeine Zeitung und HAZ Niedersachsen
-- Flüchtlingsrat Niedersachsen Langer Garten 23 B D - 31137 Hildesheim Tel. 05121 - 15605 Fax 05121 - 31609 www.nds-fluerat.org SOLIDARITÄT KOSTET GELD! Wir bitten um Spenden fr die politische und soziale Unterstützung von Flüchtlingen und anderen Migrantinnen und Migranten, die in Bedrängnis geraten sind: Flchtlingsrat Niedersachsen - Konto 8402 306 - Postbank Hannover eG - BLZ 250 100 30 - Zweck: Spende Werden Sie Fördermitglied im Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen